Gegenstand des jeweiligen Vertrages ist die Terminierung und Durchführung bestimmter Untersuchungen des Bestellers selbst durch Road Doc gegen Bezahlung, wobei die Terminierung sowie eine anamnestische Standardbefragung vorab über das Internetportal www.roaddoc.de erfolgt, um den persönlichen Termin vor Ort optimal vorzubereiten.
Eine fehler- und unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der angebotenen Dienste zur Vereinbarung eines Termins sind nicht Vertragsgegenstand.
Road Doc erbringt die durchzuführenden Untersuchungen nach den gesetzlichen oder unfallverhütungsrechtlichen Mindeststandards, die in den Anlagen 5 und 6 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV), dem BG-Grundsatz 25 oder in Anhang B1 der Verordnung über das Schiffspersonal auf dem Rhein (RheinSchPersV) definiert sind. Darüber hinaus liegt die Durchführung im Ermessen des durchführenden Facharztes für Arbeitsmedizin, der in der Ausübung seiner Fachkunde weisungsfrei bleibt (§ 8 (1) ASiG).
Die gewählte Untersuchung kann nur dann durchgeführt werden, wenn der Besteller pünktlich zum Termin erscheint und die in der Buchungseingangsbestätigung geforderten Dokumente (Personalausweis und Führerschein, ggf. Medikamentenplan) und Hilfsmittel (Brille, Kontaktlinsen, Hörgeräte) mit sich führt. Diese Voraussetzungen sind redundant ebenso in den FAQ beschrieben, weiterhin gibt es einen gleichlautenden Hinweis am Ende des Bestellvorgangs.
Unsere Buchungseingangsbestätigung wird per Mail direkt nach der Bestellung an die vom Besteller hinterlegte Email-Adresse verschickt, außerdem kann die Email-Adresse je nach Auswahl des Bestellers für die 2-Faktor-Authentifizierung bei Registrierung und Login herangezogen werden. Für die Gültigkeit seiner Email-Adresse ist der Besteller ebenso selbst verantwortlich wie für die Erfüllung der Anforderungen laut unserer Buchungseingangsbestätigung; eine Haftung von Road Doc hierfür ist ausgeschlossen.
Für den Fall eines technischen Versagens im Bereich unseres SMTP / IMAP-Servers oder des entsprechenden Mailservers des vom Besteller beauftragten Internet Service Providers, in dessen Folge der automatische Email-Versand scheitert oder verzögert wird, gibt es alternativ die Möglichkeit, den bestätigten Termin im individuellen Benutzerkonto nach Login auf unserer Website einzusehen. Der Nichterhalt der Buchungseingangsbestätigung per Email entbindet daher nicht von der Einhaltung der o. g. Voraussetzungen hinsichtlich Dokumente und Hilfsmittel.
Soweit Road Doc im Fall einer Neuterminierung, die infolge Nichteinhaltens der oben genannten Voraussetzungen hinsichtlich erforderlicher Dokumente und Hilfsmittel angesetzt wird, auf eine erneute Bezahlung durch den Besteller verzichten sollte, handelt es sich um eine individuell zugestandene und freiwillig erbrachte Kulanzleistung ohne jegliche Anerkennung einer Rechtspflicht für die Zukunft, bzw. für andere Besteller.